Aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung wird auf die Nennung der drei Geschlechter verzichtet, wo eine geschlechtsneutrale Formulierung nicht möglich war. In diesen Fällen beziehen die verwendeten männlichen Begriffe die weiblichen und diversen Formen ebenso mit ein.
1. Veranstalter
Als Veranstalter tritt die Hundeschule Freche Hummel, Annette Buban-Waibel, Edenkoben auf. Davon unberührt bleibt die Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber Dritten, die an der Veranstaltung beteiligt sind und als separate Anbieter auftreten, z.B.: Hotelbetreiber, Gastronomen.
2. Leistungserbringung
Der Umfang der Leistung ergibt sich aus der Beschreibung der jeweiligen Veranstaltung. Zusätzlich gelten die in den Anmeldebestätigungen gemachten Angaben. Aktuelle Veränderungen oder Erkenntnisse bezüglich der Veranstaltung können durch den Veranstalter in die Veranstaltung integriert werden und die Inhalte der Veranstaltung verändern. Der Teilnehmer erklärt hierzu sein ausdrückliches Einverständnis. Beanstandungen bezüglich der Veranstaltung sind unmittelbar nach Bekanntwerden durch den Teilnehmer an der Veranstalter zu melden. Erfolgt diese Meldung nicht unmittelbar verfällt der Anspruch auf Geltendmachung.
3. Haftung
Die Haftung des Veranstalters beschränkt sich auf Schäden, die von diesem vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden. Der Veranstalter übernimmt keine Gewährleistung für die Richtigkeit der innerhalb der Veranstaltung vermittelten Kenntnisse, versichert jedoch diese nach bestem Wissen und Gewissen zu vermitteln. Die Haftung wird ausgeschlossen für Schäden, die durch Dritte oder deren Hunde herbeigeführt werden. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung und in eigener Haftung. Der Teilnehmer haftet für die von sich und/oder seinem Hund verursachten Schäden.
4. Vertragsverhältnis
Das Vertragsverhältnis kommt durch Anmeldung des Teilnehmers, als verbindliche Absichtserklärung und durch Bestätigung in Form einer Anmeldebestätigung per Email durch den Veranstalter zustande, wodurch ein Vertragsverhältnis zustande kommt, welches der schriftlichen Form bedarf.
5. Fälligkeit und Zahlung der Veranstaltungsgebühr
Die Fälligkeit und Zahlungsform der Veranstaltungsgebühr ergibt sich aus der jeweiligen Anmeldebestätigung.
6. Rücktritt
Der Veranstalter hat das Recht ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Gründe höherer Gewalt dies erforderlich machen, wenn der Teilnehmer sich vertragswidrig verhält oder seine Anwesenheit Dritte gefährdet. Der Veranstalter hat weiterhin das Recht vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Veranstaltung aufgrund zu geringer Nachfrage nicht stattfindet oder wenn der/die Referent/in zum Veranstaltungstermin verhindert ist. Der Teilnehmer kann zu jedem Zeitpunkt vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn, in schriftlicher Form, von dem Vertrag zurücktreten. Für diesen Rücktritt werden nachfolgende Stornokosten fällig:
- bis zu 6 Wochen vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn: 20% der Veranstaltungsgebühr
- bis zu 4 Wochen vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn: 30% der Veranstaltungsgebühr
- ab 3 Wochen vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn ist die volle Veranstaltungsgebühr fällig, es erfolgt keine Rückerstattung.
Soweit der Teilnehmer nachweist, dass dem Veranstalter ein geringerer Schaden als die Stornierungskosten oder gar kein Schaden entstanden ist, muss der Teilnehmer nur den geringeren Betrag oder, soweit kein Schaden entstanden ist, keine Stornokosten bezahlen.
7. Unwirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein so hat dies nicht zur Folge, dass der gesamte Vertrag unwirksam ist. Die unwirksame Bestimmung ist in eine wirksame umzudeuten, die der unwirksamen möglichst nahe kommt.
8. Gerichtstand
Der Gerichtsstand ist Landau in der Pfalz.
Stand: Oktober 2024